Liebe Kunden,
nach der neuesten Verordnung zum 24.11.2021 des Landes Baden-Württemberg gibt es keine Einschränkungen für meine Arbeit bei medizinischer Indikation (§17 der Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg).
Ansonsten gilt für „Die Fußpflege“ die 2G PLUS-Regel:
- Geimpft
- Genesen
- und Getestet
Ich bitte in diesem Fall den Nachweis vorzulegen.
- Den Test können Sie vorab machen in einem Testzentrum und bringen den Nachweis mit.
- Sie können einen Schnelltest mitbringen und vor Ort den durchführen.
- Einen kostenpflichtigen Schnelltest können Sie vor Ort bei „Die Fußpflege“ machen.
Ihre Sigrun Pfob
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